Durchführung von Messen
Welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um in Deutschland Messen durchzuführen, erfahren Sie in der entsprechenden Leistungsbeschreibung. Dazu müssen Sie sich zunächst regionalisieren.
Allgemeine Informationen finden Sie in den Lebenslagen Gewerbe und Unternehmen gründen.
Leistungen
- Durchführung von Wochenmärkten beantragen Durchführung von Wochenmärkten beantragen
- Einheitlichen Ansprechpartner der Industrie- und Handelskammer nutzen Einheitlichen Ansprechpartner der Industrie- und Handelskammer nutzen
- Einheitlichen Ansprechpartner des Landratsamtes oder der Stadt nutzen Einheitlichen Ansprechpartner des Landratsamtes oder der Stadt nutzen
- Messen, Ausstellungen und Märkte gewerblich veranstalten - Festsetzung beantragen Messen, Ausstellungen und Märkte gewerblich veranstalten - Festsetzung beantragen