Die Wilhelm-Gebhardt-Stiftung ist mit 300.000,00 EUR Stiftungskapital von ihrem Gründer, Herrn Wilhelm Gebhardt, ausgestattet worden. Die Satzung der Stiftung wurde mit Urkunde vom 14. August 2007 errichtet. Die Stiftung ist mit Urkunde des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 22. August 2007 als rechtsfähig anerkannt worden.
a) Stiftungsvorstand:
b) Stiftungsrat:
Die bevorzugte Unterstützung wird die einmalige finanzielle Zuwendung sein. Dazu ist ein Antrag an die Wilhelm-Gebhardt-Stiftung mit Projekt- oder Maßnahmenbeschreibung erforderlich.
Daneben ist die Hilfe für in Not geratene Menschen aller Altersstufen Zweck der Stiftung. Dies können Krankheit, familiäre Todesfälle, Gebrechlichkeit, Behinderung, Gewalt, Naturkatastrophen oder Hunger sein. Hier will die Wilhelm-Gebhardt-Stiftung direkt und unbürokratisch helfen.
Das erfordert Hinweise durch die Bürger der Stadt Waldenburg auf besondere unverschuldete persönliche Notfälle. Diskretion und Vertraulichkeit sind selbstverständlich gewährleistet.
Darüber hinaus fördert die Wilhelm-Gebhardt-Stiftung Seminare, Vorträge und Informationsveranstaltungen für Eltern, Erziehungs- und Leitungsverantwortliche, die dann ihr Wissen als Multiplikatoren an andere weitergeben.
Über die Verwendung der Stiftungsmittel im Sinne der Satzung entscheiden der Stiftungsvorstand und der Stiftungsrat nach Auswertung der eingereichten Anträge und Hinweise. Mit Ausnahme der Notfälle wird alljährlich im Herbst eines Jahres über die bis dort eingegangenen Förderanträge entschieden.
Die komplette Satzung der Wilhelm-Gebhardt-Stiftung steht Ihnen auch als pdf-Datei zum Herunterladen zur Verfügung. Den zum Betrachten notwendigen Adobe Reader können Sie kostenlos downloaden.
Zurück zur Übersicht