Prüfingenieurin und Prüfingenieur für Bautechnik
In der Bundesrepublik Deutschland gehören bestimmte Tätigkeiten zu den freien Berufen. Um einen freien Beruf ausüben zu können, müssen Sie besondere Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Dies gilt auch für Sie als Prüfingenieurin oder Prüfingenieur.
- Anmeldung beim Finanzamt Anmeldung beim Finanzamt
- Berufsausübung Berufsausübung
- Hinweise für ausländische Freiberufler Hinweise für ausländische Freiberufler
- Hinweise für in Deutschland lebende Freiberufler Hinweise für in Deutschland lebende Freiberufler
- Mitgliedschaft bei der VPI Mitgliedschaft bei der VPI
- Steuerliche Aspekte Steuerliche Aspekte
- Tätigwerden als Prüfingenieurin oder Prüfingenieur für Bautechnik Tätigwerden als Prüfingenieurin oder Prüfingenieur für Bautechnik
- Überblick Überblick
- Verbraucherinformationen Verbraucherinformationen
Leistungen
- Einheitlichen Ansprechpartner der Ingenieurkammer nutzen Einheitlichen Ansprechpartner der Ingenieurkammer nutzen
- Einheitlichen Ansprechpartner des Landratsamtes oder der Stadt nutzen Einheitlichen Ansprechpartner des Landratsamtes oder der Stadt nutzen
- Prüfingenieurin und Prüfingenieur für Bautechnik - Anerkennung beantragen Prüfingenieurin und Prüfingenieur für Bautechnik - Anerkennung beantragen