JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.

Neues aus Waldenburg: Stadt Waldenburg

Seitenbereiche

Neues aus Waldenburg
Artikel vom 29.12.2022

Landesfamilienpass

Landesfamilienpass 2023 jetzt erhältlich

Landesfamilienpass 2023

Die Gutscheinkarten zum Landesfamilienpass für das Jahr 2023 sind in der Stadtverwaltung eingetroffen.

Familien, die bereits einen Landesfamilienpass haben, erhalten diese ab sofort gegen Vorlage ihres Passes kostenlos auf dem Rathaus, Zi. 2, Frau Konrad.

Der Landesfamilienpass ist einkommensunabhängig und eine freiwillige Leistung des Landes. Er bietet die Möglichkeit, die Geschichte, Kultur und Menschen unseres Landes kennenzulernen.

Mit dem Pass und den Gutscheinkarten  können Familien derzeit 20 Mal kostenlos oder zu einem ermäßigten Eintritt zahlreiche Attraktionen wie Schlösser, Gärten oder Museen in ganz Baden-Württemberg besuchen.

Es gibt vereinzelt immer noch bei einigen Kooperationspartnern Einschränkungen für einen Besuch oder ist nur mit Online-Ticket möglich.

Bitte informieren Sie sich vor einem Besuch auf der Homepage des Anbieters, ob und in welcher Form das  gewünschte Freizeitangebot genutzt werden kann und welche Hygienemaßnahmen zu beachten sind.

Eine Liste aller teilnehmenden Einrichtungen und Partner in Baden-Württemberg, die einen kostenfreien oder ermäßigten Eintritt bieten, finden Sie unter www.sozialministerium-bw.de/landesfamilienpass.

Familien können weiterhin nur einen Landesfamilienpass beantragen und nur wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Familien mit mind. drei kindergeldberechtigenden Kindern (dies können auch Pflege- oder Adoptivkinder sein), die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben,
  • Alleinerziehende, die mit mind. einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben,
  • Familien, die mit mind. einem kindergeldberechtigenden schwer behinderten Kind (mind. 50 v.H. Erwerbsminderung) in  häuslicher Gemeinschaft leben,
  • Familien, die Kinderzuschlags-, Wohngeld- oder Hartz IV-berechtigt sind und mit mind. einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben,
  • Familien, die Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten und mit mind. einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.

Bei Änderungen ist ein neuer Landesfamilienpass zu beantragen!

Die Voraussetzungen für den Erhalt des Passes sind durch Vorlage der Leistungsbescheide nachzuweisen.

Für Kinder über 18 Jahre ist ein entsprechender Kindergeldnachweis vorzulegen.