Fälligkeit der Hundesteuer 2023
Die Hundesteuer für das Jahr 2023 wird am 15.02.2023 zur Zahlung fällig.
Die Höhe der Zahlung ergibt sich aus dem Hundesteuerjahresbescheid 2023.
Wir bitten Sie, den Zahlungstermin pünktlich einzuhalten und in jedem Fall das Buchungszeichen anzugeben.
Bei verspätet eingehenden Zahlungen müssen Säumniszuschläge erhoben werden.
Auch fallen bei notwendig werdenden Mahnungen Mahngebühren an.
Wenn Sie der Stadtkasse ein SEPA-Basislastschriftmandat erteilt haben, wird die fällige Hundesteuer vom angegebenen Konto durch Lastschrift eingezogen.
Ihre Stadtverwaltung