4. Grundsteuerrate und Vorauszahlung der Gewerbesteuer am 15.11.2023
Fälligkeit der 4. Grundsteuerrate und der Gewerbesteuer-Vorauszahlung am 15.11.2023
Fälligkeit der 4. Grundsteuerrate und der Gewerbesteuer-Vorauszahlung am 15.11.2023
Für das 4. Quartal 2023 wird am 15.11.2023 die Grundsteuerrate und ebenso die Gewerbesteuer-Vorauszahlung zur Zahlung fällig.
Die Höhe der Grundsteuerrate ergibt sich aus dem Grundsteuerbescheid, der Ihnen Anfang des Jahres zugegangen ist oder aus einem zwischenzeitlich ergangenen Änderungsbescheid.
Die Höhe der Gewerbesteuer-Vorauszahlung ergibt sich aus dem Gewerbesteuerbescheid über die Hebesatzänderung vom 13.10.2023 oder aus einem zwischenzeitlich ergangenen Änderungsbescheid.
Wir bitten Sie, den Zahlungstermin pünktlich einzuhalten und in jedem Fall das Buchungszeichen anzugeben.
Bei verspätet eingehenden Zahlungen müssen nach den Bestimmungen der Abgabenordnung Säumniszuschläge angesetzt werden. Auch fallen bei notwendig werdenden Mahnungen Mahngebühren an.
Wenn Sie der Stadtkasse ein SEPA-Basislastschriftmandat erteilt haben, wird der fällige Grundsteuerbetrag bzw. die Gewerbesteuer-Vorauszahlung vom angegebenen Konto
durch Lastschrift eingezogen.
Ihre Stadtverwaltung