Wasser- und Abwassergebühren
Vorauszahlungen für das 3. Quartal fällig
Wasser- und Abwassergebühren
Vorauszahlung für das 3. Quartal 2023 fällig
Zum 30. September 2023 ist die Vorauszahlung für das 3. Quartal fällig.
Es werden keine Vorauszahlungsmitteilungen verschickt.
Den Zahlungsbetrag finden Sie auf Ihrer Jahresverbrauchsabrechnung 2022.
Die Stadtverwaltung ist nach § 240 der Abgabenordnung verpflichtet, für verspätet eingehende Zahlungen Säumniszuschläge und Mahngebühren zu erheben. Wir bitten deshalb um eine pünktliche und termingerechte Zahlung. Steuerpflichtige, die am Abbuchungsverfahren teilnehmen, brauchen nichts zu unternehmen. Die fälligen Beträge werden automatisch abgebucht.
Bei Überweisung bitten wir um Angabe des Buchungszeichens 5.8888……..
Wir empfehlen Ihnen, uns ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen, damit der Betrag pünktlich zum Fälligkeitstermin automatisch eingezogen werden kann.