Wasser- und Abwassergebühren
Vorauszahlung für das 1. Quartal 2025 fällig
Zum 31. März 2025 ist die Vorauszahlung für das 1. Quartal fällig.
Es werden keine Vorauszahlungsmitteilungen verschickt.
Den Zahlungsbetrag finden Sie auf dem Vorauszahlungsbescheid 2025.
Die Stadtverwaltung ist nach § 240 der Abgabenordnung verpflichtet,
für verspätet eingehende Zahlungen Säumniszuschläge und Mahngebühren
u erheben. Wir bitten deshalb um eine pünktliche und termingerechte Zahlung.
teuerpflichtige, die am Abbuchungsverfahren teilnehmen, brauchen nichts zu unternehmen.
Die fälligen Beträge werden automatisch abgebucht.
Bei Überweisung bitten wir um Angabe des Buchungszeichens 5.8888…….
Wir empfehlen Ihnen, uns ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen, damit der Betrag
ünktlich zum Fälligkeitstermin automatisch eingezogen werden kann.