Artikel vom 06.02.2024
Fälligkeit der Hundesteuer 2024
Die Hundesteuer für das Jahr 2024
wird am 15.02.2024 zur Zahlung fällig.
Die Höhe der Zahlung ergibt sich aus dem Hundesteuerbescheid vom 12.01.2024.
Wir bitten Sie, den Zahlungstermin pünktlich einzuhalten und in jedem Fall das Buchungszeichen anzugeben.
Bei verspätet eingehenden Zahlungen müssen Säumniszuschläge erhoben werden. Auch fallen bei notwendig werdenden Mahnungen Mahngebühren an.
Wenn Sie der Stadtkasse ein SEPA-Basislastschriftmandat erteilt haben, wird die fällige Hundesteuer vom angegebenen Konto durch Lastschrift eingezogen.
Ihre Stadtverwaltung