Allgemeines zur Grundsteuer
Die Grundsteuer wird nach den Vorschriften des Grundsteuergesetzes festgesetzt und erhoben. Besteuerungsgrundlage ist der durch das Finanzamt festgestellte Einheitswert und der Steuermessbetrag. Der Jahresbetrag der Grundsteuer ergibt sich durch die Vervielfältigung des Steuermessbetrages mit dem vom Gemeinderat festgesetzten Hebesatz, je getrennt für die Grundsteuer A und B.
- A = land- und forstwirtschaftliche Betriebe, Stückländereien
(Hebesatz) = 400 % - B = bebaute und unbebaute Grundstücke
(Hebesatz) = 380 %
Grundsteuerreform 2022- hier erfahren Sie mehr- Link
Sonstige Abgaben
- Gewerbesteuer (Hebesatz) = 400 %
- Wasserverbrauchsgebühr in Euro/cbm = 3,90 € (zzgl. 7% MwSt. = 0,27 €)
- Schmutzwassergebühr in Euro/cbm =4,79 €
- Niederschlagswassergebühr in Euro/qm= 0,63 €
- Hundesteuer = 90 € für den ersten Hund; jeder weitere Hund je 180 €
- Kampfhundesteuer = 900 € für den ersten Kampfhund; jeder weitere Kampfhund je 1.800 €
Wasserhärtegrade:
Waldenburg-> 13,2 (mittel)
Sailach -> 16,0 (mittel)