Zuwanderung
Benötigen Sie ein Visum, um nach Deutschland einzureisen, oder eine Erlaubnis für einen längeren Aufenthalt?
Erläuterungen zu den wichtigsten Regelungen und Möglichkeiten wurden hier zusammengefasst.
Die wesentlichen Rechtsgrundlagen des Aufenthaltsrechts der Bundesrepublik Deutschland sind das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU.
Das Aufenthaltsgesetz regelt die Einreise und den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Förderung der Integration von Menschen, die nicht Bürger eines Landes der Europäischen Union sind (Drittstaatsangehörige).
Mit dem Freizügigkeitsgesetz/EU wird das Freizügigkeitsrecht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen im nationalen Bereich umgesetzt.
- Aufenthaltszwecke Aufenthaltszwecke
- Einreise und Aufenthaltstitel Einreise und Aufenthaltstitel
- Förderung der Integration Förderung der Integration
- Integration von aus dem Ausland geflüchteten und zugewanderten Schülerinnen und Schülern Integration von aus dem Ausland geflüchteten und zugewanderten Schülerinnen und Schülern
- Neuankunft ausländische Fachkraft Neuankunft ausländische Fachkraft
Leistungen
- Altenpfleger, Arbeitserzieher, Haus- und Familienpfleger, Heilerziehungsassistent, Heilpädagoge, Jugend- und Heimerzieher, Sozialarbeiter, Sozialpädagoge mit ausländischer Berufsausbildung – Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung beantragen Altenpfleger, Arbeitserzieher, Haus- und Familienpfleger, Heilerziehungsassistent, Heilpädagoge, Jugend- und Heimerzieher, Sozialarbeiter, Sozialpädagoge mit ausländischer Berufsausbildung – Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung beantragen
- Im Ausland erworbene Berufsabschlüsse des Gesundheitsfachs anerkennen lassen Im Ausland erworbene Berufsabschlüsse des Gesundheitsfachs anerkennen lassen
- Physiotherapeut, Diätassistent, MTA, Masseur und medizinischer Bademeister, PTA, Logopäde, Ergotherapeut, Podologe, Notfallsanitäter mit ausländischer Berufsausbildung – Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung beantragen Physiotherapeut, Diätassistent, MTA, Masseur und medizinischer Bademeister, PTA, Logopäde, Ergotherapeut, Podologe, Notfallsanitäter mit ausländischer Berufsausbildung – Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung beantragen
- Technischer Assistent in der Medizin mit ausländischer Berufsausbildung – Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung beantragen Technischer Assistent in der Medizin mit ausländischer Berufsausbildung – Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung beantragen
- Arzt, Zahnarzt, Apotheker, Psychologischer Psychotherapeut, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut mit ausländischer Berufsausbildung – Approbation beantragen Arzt, Zahnarzt, Apotheker, Psychologischer Psychotherapeut, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut mit ausländischer Berufsausbildung – Approbation beantragen
- Ausländerzentralregister - Auskunft beantragen Ausländerzentralregister - Auskunft beantragen
Freigabevermerk
16.02.2024 Justizministerium Baden-Württemberg