Kurzfassung Satzung
Die Wilhelm-Gebhardt-Stiftung ist mit 300.000,00 EUR Stiftungskapital von ihrem Gründer, Herrn Wilhelm Gebhardt, ausgestattet worden. Die Satzung der Stiftung wurde mit Urkunde vom 14. August 2007 errichtet. Die Stiftung ist mit Urkunde des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 22. August 2007 als rechtsfähig anerkannt worden.
Die Ziele der Wilhelm-Gebhardt-Stiftung sind:
- Finanzielle und ideelle Unterstützung von besonderen Förderkonzepten in Kindergarten, Vorschule und Schule
- Unterstützung von besonderen Projekten von Vereinen und anderen gemeinnützigen Einrichtungen
- Unterstützung von Projekten, die sich mit der Stadtentwicklung beschäftigen mit dem Ziel der Wissens- und Erfahrungsvermittlung sowie der Entfaltung von Kompetenzen bei jungen Menschen
- Unterstützung von Vereinen und Jugendorganisationen bei der Nachwuchsarbeit
- Unterstützung von Eltern und Multiplikatoren in ihren Aufgaben durch Qualifizie-rung in Seminaren und Fortbildungen
- Vergabe von Stipendien und Beihilfen an begabte junge Menschen
- Unterstützung von bedürftigen Menschen in besonderen sozialen Notlagen.
Die Organe und deren Mitglieder sind:
a) Stiftungsvorstand:
- Herr Karl Mathias (Vorsitzender) und Frau Sabine Richwalski (stellv. Vorsitzender)
b) Stiftungsrat:
- Herr Bürgermeister Bernd Herzog als Vorsitzender
- Frau Renate Mutschler-Schüz
- Frau Reichert-Steinle
- Herr Konrad Hönig
- Herr Günter Stark
Arbeits- und Vorgehensweise der Stiftung
Die bevorzugte Unterstützung wird die einmalige finanzielle Zuwendung sein. Dazu ist ein Antrag an die Wilhelm-Gebhardt-Stiftung mit Projekt- oder Maßnahmenbeschreibung erforderlich.
Daneben ist die Hilfe für in Not geratene Menschen aller Altersstufen Zweck der Stiftung. Dies können Krankheit, familiäre Todesfälle, Gebrechlichkeit, Behinderung, Gewalt, Naturkatastrophen oder Hunger sein. Hier will die Wilhelm-Gebhardt-Stiftung direkt und unbürokratisch helfen.
Das erfordert Hinweise durch die Bürger der Stadt Waldenburg auf besondere unverschuldete persönliche Notfälle. Diskretion und Vertraulichkeit sind selbstverständlich gewährleistet.
Darüber hinaus fördert die Wilhelm-Gebhardt-Stiftung Seminare, Vorträge und Informationsveranstaltungen für Eltern, Erziehungs- und Leitungsverantwortliche, die dann ihr Wissen als Multiplikatoren an andere weitergeben.
Über die Verwendung der Stiftungsmittel im Sinne der Satzung entscheiden der Stiftungsvorstand und der Stiftungsrat nach Auswertung der eingereichten Anträge und Hinweise. Mit Ausnahme der Notfälle wird alljährlich im Herbst eines Jahres über die bis dort eingegangenen Förderanträge entschieden.
Satzung zum Download
Die komplette Satzung der Wilhelm-Gebhardt-Stiftung steht Ihnen auch als pdf-Datei zum Herunterladen zur Verfügung. Den zum Betrachten notwendigen Adobe Reader können Sie kostenlos downloaden.